Auch wer noch nicht 18 Jahre alt ist kann den Führerschein machen. Das ist die Klasse B17.
Mit dem Führerschein für die Klasse B17 dürfen sie Autos fahren die höchstens 3500 kg wiegen.
Das Auto darf auch nicht mehr als 8 Sitzplätze haben (ohne Fahrersitz).
Sie dürfen auch mit einem Anhänger der höchstens 750 kg wiegt fahren.
Mit dem Führerschein Klasse B17 können auch die Klassen L und M gefahren werden.
Sie müssen 14 Mal am Theorieunterricht teilnehmen.
Und auch 12 Pflichtfahrstunden machen.
Sie müssen auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.
Und Sie auch müssen einen Sehtest machen.
Mit dem B17 Führerschein dürfen sie ein Auto fahren auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind.
Aber nur wenn eine Begleitperson neben Ihnen im Auto sitzt.
Die Begleitperson muss bestimmte Bedingungen erfüllen.
Diese stehen im § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Begleiter muss über 30 Jahre alt sein
Begleiter muss mindestens 5 Jahre einen Führerschein für die Klasse B haben
Begleiter darf nur einen Punkt im Fahreignungsregister haben bei der Antragstellung
Begleiter muss als Begleitperson in den Führerschein eingetragen sein
(Es können mehrere Personen als Begleitperson eingetragen werden.)
(Das eintragen von Begleitpersonen ist kostenpflichtig)
(Begleitpersonen können auch einen Führerschein aus anderen Ländern der Europäischen Union haben)
Um sich in unserer Fahrschule anzumelden, müssen Sie ein Elternteil mitbringen (mit Personalausweis).
Sie müssen auch eine Grundgebühr von 139€ bezahlen (für eine Person).
Nach dem anmelden in unserer Fahrschule muss ein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden.
Dafür brauchen Sie:
Bestätigung das sie sich in unserer Fahrschule angemeldet haben
Ein neues Lichtbild
Personalausweis oder Pass der gültig ist
Bescheinigung das Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben
Bescheinigung das Sie einen Sehtest gemacht haben
Antragsgebühr
Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag
Kopie der Ausweise der Begleitpersonen
Die Fahrschüler müssen den Antrag selbst stellen.
Die Bearbeitung des Antrags in der Führerscheinstelle dauert ca. 6-8 Wochen.
Sie können vor der Bearbeitung mit dem Unterricht in der Fahrschule beginnen.
Sie können sich zur Prüfung (Theorie oder Praxis) anmelden wenn die Führerscheinstelle ihren Antrag bearbeitet hat.