Führerschein Klasse B17

In der Bwf gGmbH wird zudem angeboten, dass unter 18-Jährige auch ihren Führerschein durch die Klasse B17 erlangen können. Dieser Führerschein erlaubt es Ihnen ein Kraftfahrzeug zu fahren mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg sowie nicht mehr als 8 Sitzplätzen (Fahrer ausgenommen).

Zudem dürfen Sie auch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg führen. In dieser Führerscheinklasse sind auch die Klassen L und M eingeschlossen.

Auch für den Führerschein für die Klasse B17 müssen sie 14 Theoriestunden besuchen und 12 Pflichtfahrstunden absolvieren. Zudem müssen Sie einen Sehtest machen und an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Der B17 Führerschein erlaubt dem Führerscheininhaber ein Fahrzeug zu führen nur unter der Voraussetzung, dass eine Begleitperson neben dem Fahrer oder der Fahrerin sitzt. Eine Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dies sind nach dem § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  • Der/ die Begleiter/in muss über 30 Jahre alt sein
  • Der/ die Begleiter/in muss wenigstens fünf Jahre Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • Der/die Begleiter/in darf lediglich einen Punkt im Fahreignungsregister aufweisen und zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der/die Begleiter/in muss als Begleitperson in den Führerschein eingetragen sein
    (Es können, kostenpflichtig, beliebig viele Personen eingetragen werden)
    (Der/die Begleiter/in kann auch einen Führerschein aus anderen Staaten der Europäischen Union mitführen)

Um sich erfolgreich in der Fahrschule Bwf gGmbH anmelden zu können, müssen sie einen Erziehungsberechtigten mitbringen (mit Personalausweis). Zudem muss eine Grundgebühr von 139 € (für eine Person) bezahlt werden.

Nachdem Sie sich in unserer Fahrschule angemeldet haben, müssen Sie einen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro stellen. Für die Antragsstellung brauchen Sie:

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Lichtbild neuerem Datums
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung das Sie einen Sehtest gemacht haben
  • Antragsgebühr
  • Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag
  • Kopie der Ausweise aller einzutragenden Begleitpersonen

Der Antrag ist persönlich vom Antragssteller abzugeben. Während die Führerscheinstelle ihren Führerscheinantrag bearbeiten (ca. 6-8 Wochen), können Sie schon mit ihrer Ausbildung beginnen. Jedoch ist die Anmeldung zur Prüfung (Theorie oder Praxis) erst dann möglich, wenn die Führerscheinstelle die Prüfungserlaubnis erteilt.